Die Wohnung im obersten Geschoss soll mit dem Dach darüber zur Maisonette wachsen, und bisher erreicht man den Trockenboden nur über das Treppenhaus und eine Luke. Spätestens jetzt braucht die neue obere Ebene eine feste Treppe. Die Bauordnung Berlin verlangt, dass jedes Geschoss und der benutzbare Dachraum über mindestens eine Treppe erreichbar sind (§ 34 Abs. 1). Einschiebbare Treppen und Leitern sind als notwendige Treppe unzulässig, sobald oben ein Aufenthaltsraum entsteht.
Die Frage nach der Treppe stellt sich in drei typischen Lagen. In der Maisonette wird die Wohnung im obersten Geschoss mit dem neuen Dach verbunden, und die Treppe kommt in den Flur oder ein früheres Zimmer darunter. Im ausgebauten Rohling bekommen neue Dachwohnungen eine zweite Ebene unter dem First, erreichbar über eine Innentreppe. Und über der Kehlbalkenlage entsteht eine Schlaf- oder Leseebene im Spitzboden, die einen kleinen, steilen Zugang braucht.
Im Mietshaus mit eigener Dachwohnung führt das Treppenhaus oft schon bis unter das Dach. Dort braucht die Wohnung selbst nur dann eine Innentreppe, wenn sie zwei Ebenen bekommt. Wie Wohnung und Dach zusammenwachsen, zeigt die Seite zum Maisonette-Ausbau. Für Eigentümergemeinschaften und Projektentwickler planen wir die Treppen aller Einheiten eines Dachgeschosses zusammen, mit einer Statik und einem Beschluss.







