Kurzer First, wenig Stehhöhe
Beim Walmdach fallen alle vier Seiten zur Traufe ab. Die volle Höhe gibt es nur in der Mitte, entlang des kurzen Firsts. Gauben auf den Walmflächen holen am Rand Stehhöhe und Licht dazu. Liegt eine Kehlbalkenlage im Dach, bleibt darüber oft ein Spitzboden als Stauraum. Die Wohnfläche rechnet die Wohnflächenverordnung ab 2 m voll, von 1 bis 2 m zur Hälfte und darunter gar nicht.
Die Balkenlage über dem obersten Geschoss
In der Mietvilla wie im Gründerzeithaus trägt meist eine Holzbalkendecke den Dachraum. Sie war für Koffer und Wäsche gedacht, nun kommen Estrich, Bad und Möbel darauf. Der Tragwerksplaner prüft die Balken und legt fest, ob sie verstärkt werden. Liegt das Haus in Gebäudeklasse 4 oder 5, prüft die Bauaufsicht seinen Nachweis zusätzlich.
Wasser und Wärme für die neue Wohnung
Jede neue Wohnung braucht Wasser, Abwasser und Wärme bis unters Dach. Wir verlängern die vorhandenen Stränge oder führen einen neuen Schacht neben den Bädern darunter nach oben. Den Heizkreis ins Dachgeschoss zu verlängern, kostet für 2 bis 4 Heizkörper erfahrungsgemäß 3.500 bis 8.000 €. Eine Fußbodenheizung im Trockensystem liegt bei 70 bis 120 € je m² Bodenfläche. Wie wir Leitungen unter dem Dach planen, zeigt die Seite Sanitär und Heizung im Dach.
Steckleiter oder Drehleiter
Die Mietvilla im Garten hat einen Vorteil beim zweiten Rettungsweg. Liegt die Brüstung des Rettungsfensters höchstens 8 m über Gelände, reicht nach dem Merkblatt der Berliner Feuerwehr die tragbare Steckleiter. Das Fenster braucht eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 × 1,20 m, die Unterkante sitzt höchstens 1,20 m über dem Fußboden. Im fünfgeschossigen Altbau liegt die Brüstung höher, dort braucht es die Drehleiter oder einen zweiten baulichen Rettungsweg.
Dämmen bis zum Grat
Am Walmdach treffen die Flächen an Graten aufeinander, und dort wird die Dämmung aufwendiger. Wir dämmen zwischen und unter den Sparren und führen die Dampfbremse lückenlos um jede Kante. Am Walm wie am First muss die neue Dämmung den Wert aus Anlage 7 zu § 36 GModG schaffen, also U ≤ 0,24 W/(m²K). Hat die neue Wohnung mehr als 50 m², rechnet der Planer auch den sommerlichen Wärmeschutz nach.