Zwei neue Dachwohnungen sind geplant, und über ihnen liegt ein fast flaches Dach, das bisher niemand betreten hat. Auf vielen Gründerzeithäusern ist genau diese Fläche der Ort für eine Terrasse. Sie liegt über den Nachbardächern, bekommt viel Sonne und ist von der Straße aus oft kaum zu sehen. Mit einer Treppe oder einem Ausstieg aus jeder Wohnung darunter wird daraus ein Freisitz mit Blick über den Block, oft geteilt in zwei Terrassen.
Nicht jedes Dach hat einen flachen Teil. Im Steildach entsteht die Terrasse als Einschnitt in die Dachfläche, eine Loggia mit Tür und Brüstung. Wer nur einen kleinen Austritt möchte, bekommt ihn als Dachbalkon aus einer Klappfenster-Kombination. Und kommt ohnehin eine Gaube aufs Dach, kann sie einen Austritt oder Balkon gleich mit tragen.
Für die Wohnfläche zählt eine Dachterrasse nach § 4 der Wohnflächenverordnung in der Regel zu einem Viertel, höchstens zur Hälfte. Für Käufer und Mieter der neuen Einheiten zählt sie oft mehr. Deshalb planen wir sie für Eigentümer, Gemeinschaften und Projektentwickler zusammen mit dem Ausbau des ganzen Dachgeschosses.








