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Förderung für Dach und Fenster: Mineralwolle wird zwischen die Sparren gedrückt
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Förderung für den Dachausbau in Berlin

Förderung beim Dachausbau in Berlin: was Dämmung, Dachfenster und Sonnenschutz 2026 einbringen. Für die Dämmung der Dachschräge trägt die BAFA seit 21.07.2026 15 Prozent.

Welche Bauteile im Ausbau Geld vom Staat bringen

Der Ausbau ist beschlossen, und nun stellt sich die Frage, welche Dämmung und welche Fenster davon bezuschusst werden. Die Antwort hängt an den energetischen Bauteilen: Dämmung von Dachschräge, Kehlbalkenlage und oberster Geschossdecke, Dachflächenfenster, außenliegender Sonnenschutz und Dämmung der Gauben. Laut Infoblatt zur BEG in der Version 11.0 vom 16.09.2026 sind energetische Maßnahmen wie die Dämmung beim Ausbau bisher unbeheizter Räume über die BEG Einzelmaßnahmen förderfähig.

Für Dämmung, Fenster und Sonnenschutz gilt seit 21.07.2026 eine neue Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Sie stammt vom 17.07.2026, läuft bis 31.12.2030 und löst die Fassung vom 21.12.2023 ab. Wer den Antrag für seine Dachdämmung vor dem Stichtag gestellt hat, bleibt bei den alten Konditionen.

Alle Angaben auf dieser Seite geben den Stand September 2026 wieder. Vor dem Angebot gleichen wir sie mit dem Planer und dem Energieeffizienz-Experten ab. Über den Antrag selbst entscheidet das Bundesamt, über die Steuer das Finanzamt.

Die Eckwerte der BEG Einzelmaßnahmen

Auf dem Tisch liegt ein Angebot über 38.000 € für Dämmung und Dachfenster, und die Frage ist, welcher Teil davon zählt.

Eckwert Stand seit 21.07.2026
Fördersatz für Dämmung von Dach und Geschossdecke, Dachflächenfenster, außenliegenden Sonnenschutz 15 %
Bonus mit individuellem Sanierungsfahrplan (iSFP) plus 5 Prozentpunkte, nur auf den Teil über der Höchstgrenze
Mindestinvestition je Einzelmaßnahme 300 € brutto
Höchstkosten ohne iSFP-Bonus, erste Wohneinheit 30.000 €
Fachplanung und Baubegleitung 50 % der anrechenbaren Kosten
Energieeffizienz-Experte vor Vorhabenbeginn eingebunden
Bonus für Worst Performing Buildings ab Quartal 1/2027, plus 5 Prozentpunkte auf die Dämmung
Laufzeit der Richtlinie bis 31.12.2030

Für das Angebot über 38.000 € in einem Einfamilienhaus sind bei Dämmung und Dachfenstern 30.000 € anrechenbar, der Zuschuss beträgt 4.500 €. Die Mindestinvestition von 300 € brutto je Maßnahme ist im Dachausbau selten eine Hürde. Für die Höchstkosten zählt die Zahl der Wohneinheiten nach der Sanierung. Neue Wohnungen, die ausschließlich im Ausbau entstehen, rechnet das Infoblatt für die Dämmung in den Einzelmaßnahmen mit.

Höchstkosten nach Zahl der Wohnungen

Wohneinheit ohne iSFP-Bonus mit iSFP-Bonus oder ohne iSFP-Antragsrecht
1. Wohneinheit 30.000 € 60.000 €
2. bis 6. Wohneinheit je 15.000 € je 30.000 €
ab 7. Wohneinheit je 8.000 € je 15.000 €

Ein Gründerzeithaus in Prenzlauer Berg mit acht Wohnungen bekommt unter dem Dach zwei weitere. Für die Dämmung von Dach und Decke kommt es damit ohne Bonus auf 137.000 € anrechenbare Kosten. Die Fachplanung und Baubegleitung für Dämmung und Fenster bezuschusst die Richtlinie zur Hälfte. Anrechenbar sind dafür im Ein- und Zweifamilienhaus bis 5.000 €, im Mehrfamilienhaus 2.000 € je Wohneinheit und höchstens 20.000 €.

U-Werte: Pflicht nach Gesetz und Anforderung für den Zuschuss

Wie dick die Dämmung zwischen den Sparren wird, entscheidet der Zielwert, und davon gibt es beim Dachausbau zwei. Der eine steht in Anlage 7 des Gebäudemodernisierungsgesetzes und ist Pflicht. Der andere gilt für die Dämmung, wenn Sie den Zuschuss beantragen, und steht in den technischen Mindestanforderungen der BEG EM. Alle Werte in W/(m²K).

Bauteil Pflicht nach Anlage 7 GModG Anforderung BEG EM
Dachfläche von Schrägdächern mit Kehlbalkenlage U ≤ 0,24 U ≤ 0,14
Dachgaube U ≤ 0,24 U ≤ 0,20
Oberste Geschossdecke, Abseitenwand U ≤ 0,24 U ≤ 0,14
Flachdach mit Abdichtung U ≤ 0,20 U ≤ 0,14
Dachflächenfenster Uw ≤ 1,4 Uw ≤ 1,0

Die gesetzliche Pflicht aus § 36 GModG greift, sobald Dachflächen beheizter Räume erneuert oder erstmals eingebaut werden und die Änderung mehr als 10 % der Bauteilfläche betrifft. Beim Ausbau bisher unbeheizter Räume darf der Wärmeverlust der neuen Außenbauteile zudem das 1,2-Fache des Referenzgebäudes nicht überschreiten (§ 39 GModG). Entstehen mehr als 50 m² zusammenhängende Nutzfläche, ist der sommerliche Wärmeschutz nachzuweisen. Ist die Sparrenhöhe begrenzt, erfüllt nach Anlage 7 die höchstmögliche Dämmdicke mit λ 0,035 die Pflicht, bei Einblas- oder Naturdämmstoff λ 0,045.

Für den Zuschuss zur Dachdämmung braucht es in der Regel mehr Dicke, als die Sparren des Altbaus allein hergeben. Erfahrungsgemäß kommt dann eine Untersparrendämmung unter die Dämmung zwischen den Sparren, und die Schräge rückt ein paar Zentimeter in den Raum. Bei Baudenkmälern und besonders erhaltenswerter Bausubstanz verlangt die BEG EM für die Dämmung statt des U-Werts die höchstmögliche Dämmstärke mit λ ≤ 0,040. Das betrifft etwa Villen mit Walmdach in Lichterfelde, wo Denkmal- und Ensembleschutz häufig sind.

Wie der Aufbau aus Dämmung und Dampfbremse im Einzelnen aussieht, beschreibt die Seite zur Dämmung von innen.

Der Sanierungsfahrplan-Bonus nach neuem Recht

Für das Haus gibt es einen Sanierungsfahrplan vom Energieberater, und jetzt steht der Ausbau an. Für Dämmung, Dachfenster und Sonnenschutz aus einem geförderten iSFP gibt es 5 Prozentpunkte mehr. Seit 21.07.2026 gelten dafür drei Bedingungen. Der Fahrplan ist höchstens 15 Jahre alt, die förderfähigen Kosten für Dämmung und Fenster erreichen mindestens 30.000 € brutto, und der Bonus wirkt nur auf die Ausgaben über der Höchstgrenze ohne iSFP.

Bei mehreren Wohneinheiten steigt das Mindestvolumen für den Bonus auf Dämmung und Fenster auf die Summe der Höchstgrenzen ohne Bonus. Ein Haus mit drei Wohnungen nach dem Ausbau braucht für den Bonus auf die Dämmung also mindestens 60.000 € anrechenbare Kosten. Für ein Einfamilienhaus mit 45.000 € für Dämmung und Dachfenster sieht die Rechnung nach dem Wortlaut der Richtlinie so aus:

Rechenschritt Betrag
Kosten für Dämmung und Dachfenster, brutto 45.000 €
Anteil bis zur Höchstgrenze ohne Bonus, 15 % auf 30.000 € 4.500 €
Anteil darüber, 20 % auf 15.000 € 3.000 €
Zuschuss zusammen 7.500 €

Ohne Fahrplan blieben für dieselbe Dämmung 4.500 €. Ab dem ersten Quartal 2027 kommt ein weiterer Bonus von 5 Prozentpunkten auf die Dämmung von Worst Performing Buildings dazu. Dieser Bonus für die Dämmung setzt einen iSFP voraus, verlangt die 30.000-€-Schwelle nicht und gilt für höchstens drei Anträge.

Antrag, Experte und die richtige Reihenfolge

Das Angebot liegt vor, und der Baubeginn rückt näher. Den Antrag für Dämmung, Dachfenster und Sonnenschutz stellen Sie als Eigentümer zusammen mit einem Energieeffizienz-Experten. Er muss vor Vorhabenbeginn eingebunden sein, und der Antrag läuft ebenfalls vor dem Beginn. Die Reihenfolge steht damit fest: erst der Experte, dann der Antrag, dann das Gerüst.

Von uns bekommt der Experte das Festpreisangebot mit getrennten Positionen für Dämmung, Dachfenster und Sonnenschutz. Dazu kommen die technischen Daten der eingeplanten Dämmstoffe und Fenster mit ihren Kennwerten. Die Schlussrechnung folgt derselben Gliederung.

In der Eigentümergemeinschaft gehört das Dach zum Gemeinschaftseigentum (§ 5 Abs. 2 WEG). Die Dämmung der Schräge gehört deshalb in den Beschluss über die bauliche Veränderung nach § 20 WEG. Liegt das Haus in einem sozialen Erhaltungsgebiet, etwa in Teilen von Kreuzberg, prüft die Stadtplanung des Bezirks auch die Dämmung. Die Dämmung der obersten Geschossdecke ist nach der VV 2026 grundsätzlich genehmigungsfähig, solange sie den U-Wert der BEG EM nicht unterschreitet. Mehr dazu steht auf der Seite zum Milieuschutz.

Steuerermäßigung nach § 35c für Selbstnutzer

Eine Familie baut das Dach ihres Siedlungshauses in Zehlendorf für sich selbst aus. Für energetische Maßnahmen wie die Dämmung von Dach und oberster Geschossdecke oder neue Dachflächenfenster kommt § 35c EStG in Frage. Ob das auch im Ausbau neuen Wohnraums gilt, prüft der Steuerberater. Die Steuer sinkt im Abschlussjahr und im Folgejahr um je 7 Prozent der Kosten, höchstens um je 14.000 €. Im dritten Jahr sind es 6 Prozent, höchstens 12.000 €, und je Objekt insgesamt höchstens 40.000 €.

Das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein, und ein Fachunternehmen führt die Dämmung aus. Es bescheinigt die Arbeiten nach amtlichem Muster. Die Kosten des Energieberaters werden zu 50 Prozent berücksichtigt. Begünstigt sind Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen werden, bei genehmigungspflichtigen Vorhaben zählt die Bauantragstellung als Beginn.

Für die Dämmung nennt die ESanMV dieselben Grenzen wie die BEG EM: Schrägdach und Kehlbalkenlage U ≤ 0,14, Gauben U ≤ 0,20. Dachflächenfenster brauchen nach der ESanMV U ≤ 1,0.

Zuschuss BEG EM Steuer nach § 35c EStG
Form Zuschuss auf die Kosten der Dämmung und Fenster Abzug von der Steuerschuld über drei Jahre
Satz 15 %, mit iSFP-Bonus 20 % auf den Teil über der Höchstgrenze 7 % plus 7 % plus 6 %
Obergrenze 30.000 € anrechenbar für die erste Wohneinheit 40.000 € Ermäßigung je Objekt
Zeitpunkt Antrag vor Vorhabenbeginn nach Abschluss mit der Bescheinigung
Frist Richtlinie bis 31.12.2030 Abschluss vor 01.01.2030

§ 35a beim Ausbau neuen Wohnraums

Naheliegend ist § 35a EStG mit 20 Prozent der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr. Ob ein Dachausbau, der neue Wohnfläche schafft, darunter fällt, ist nicht geklärt. Er kann steuerlich als Neubaumaßnahme gelten. Lassen Sie das vom Steuerberater prüfen, bevor Sie den Betrag in die Finanzierung einrechnen.

Zuschuss und Steuer für dieselbe Dämmung

Für dieselbe Dämmung oder dasselbe Dachfenster schließen sich der BEG-Zuschuss und die Steuerermäßigung nach § 35a oder § 35c aus. Kommen weitere öffentliche Mittel für die Dämmung dazu, dürfen alle zusammen höchstens 60 Prozent der geförderten Ausgaben ausmachen. Wie Sie Dämmung, Fenster und Sonnenschutz auf die Wege verteilen, klären Sie mit dem Energieeffizienz-Experten und dem Steuerberater.

Landesgeld für den Dachausbau mit Mietbindung

Eine Eigentümerin will unter dem Dach Mietwohnungen mit Belegungsbindung schaffen. Für Dachausbauten im sozialen Miet- und Genossenschaftswohnungsbau gibt es das Fördermodell 4.1 „Aufstockungen und Dachausbauten“ der Wohnungsbauförderungsbestimmungen 2026. Der Dachausbau wird dabei über ein öffentliches Baudarlehen finanziert, verbunden mit Belegungs- und Mietbindung. Je m² Wohnfläche mit Bindung im Dachausbau liegt das Darlehen zwischen 3.700 € bei einem Bodenwert bis 500 €/m² und 5.300 € ab 2.001 €/m².

Wird bei einem solchen Dachausbau nach Modell 4.1 ein Aufzug nachgerüstet, gibt es 25.000 € je Station für die ersten drei Stationen und 7.000 € für jede weitere. Die Modernisierungsumlage für die Bestandswohnungen ist dann auf höchstens 6 Prozent begrenzt. Grundlage ist die Bekanntmachung vom 09.02.2026 im Amtsblatt Nr. 23 vom 29.05.2026. Das Modell richtet sich an Bauherren, die die neuen Wohnungen mit Bindung vermieten, und es gilt ebenso für die Aufstockung.

Was wir für Ihren Antrag vorbereiten

Beim Termin auf dem Dachboden messen wir Sparrenhöhe, Dachfläche und Fensteröffnungen auf. Daraus entsteht das Festpreisangebot, in dem Dämmung, Dachfenster und Sonnenschutz als eigene Positionen stehen. Den Bauzeitenplan legen wir so an, dass der Baubeginn zum Antrag Ihres Experten passt. Für Ihr Vorhaben bleibt es bei einem Vertrag und einem Bauzeitenplan: Dämmung und Trockenbau kommen aus einer Hand, Dach und Gauben bauen feste Partnerbetriebe, mit denen wir seit Jahren zusammen bauen.

Was die Dämmung kostet, rechnet die Seite zu den Dämmkosten vor. Für Fenster in der Schräge gibt es eigene Dachfenster-Kosten mit Beispielen.

Wo Sie tiefer einsteigen können

Zahlen für Ihren Antrag besprechen

Ob Zuschuss oder Steuer für die Dämmung oder ein Landesdarlehen für Mietwohnungen mit Bindung: Die Wahl treffen Sie mit Experte und Steuerberater, die Zahlen für Dach und Fenster liefern wir. Am Telefon erreichen Sie uns unter 030 8268 9996, Mo–Fr 7–18 Uhr. Wer lieber schreibt, schildert sein Dach im Formular unten auf der Seite, und wir schlagen einen Termin auf dem Dachboden vor.

Dachflächenfenster mit außenliegendem Rollladen im Sommer

Häufige Fragen

Wir dämmen im Ausbau 90 m² Dachschräge. Wie viel übernimmt die BAFA davon?

Für die Dämmung der Dachschräge trägt die BEG Einzelmaßnahmen seit 21.07.2026 15 Prozent der anrechenbaren Kosten. Für die erste Wohneinheit sind bis 30.000 € anrechenbar, der Zuschuss für diese Dämmung liegt ohne Sanierungsfahrplan-Bonus damit bei höchstens 4.500 €. Die Dämmung muss dafür einen U-Wert von höchstens 0,14 W/(m²K) erreichen.

Bekommen wir für zwei neue Dachfenster in Zehlendorf einen Zuschuss?

Neue Dachflächenfenster gehören in der BEG EM zur Gebäudehülle und werden mit 15 Prozent bezuschusst. Das Dachfenster braucht dafür einen Uw-Wert von höchstens 1,0 W/(m²K). Vor Beginn muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden sein. Das Gebäudemodernisierungsgesetz selbst verlangt beim Einbau Uw ≤ 1,4.

Wir wollen im Frühjahr 2027 anfangen. Wann muss der Antrag für die Dämmung gestellt sein?

Den Antrag für Dämmung und Dachfenster stellen Sie vor Vorhabenbeginn, und der Energieeffizienz-Experte ist schon davor eingebunden. Was im Einzelfall als Beginn gilt, klärt er mit Ihnen anhand der Richtlinie. Unser Festpreisangebot liegt früh genug vor, damit er es in den Antrag übernehmen kann.

Die Dämmung soll 45.000 € kosten. Was bringt ein Sanierungsfahrplan zusätzlich?

Seit 21.07.2026 gilt der iSFP-Bonus für die Dämmung nur auf den Teil über der Höchstgrenze ohne Fahrplan. Bei einer Wohneinheit sind das die 15.000 € über 30.000 €, die ohne Fahrplan nicht anrechenbar wären und mit Fahrplan 20 Prozent Zuschuss für die Dämmung bekommen. Nach dem Wortlaut der Richtlinie ergibt das 7.500 € statt 4.500 €.

Können wir die Dachdämmung im eigenen Haus über die Steuer absetzen?

Für die Dämmung im selbst genutzten Eigentum gibt es § 35c EStG. Die Steuer sinkt im Abschlussjahr und im Folgejahr um je 7 Prozent und im dritten Jahr um 6 Prozent der Kosten. Die Ermäßigung für die Dämmung beträgt höchstens 40.000 € je Objekt, und das Gebäude muss älter als zehn Jahre sein.

Unser Haus hat 8 Wohnungen, unter dem Dach kommen 2 dazu. Wie hoch sind die Höchstkosten?

Maßgeblich ist die Zahl der Wohneinheiten nach der Sanierung, hier also 10. Neue Wohnungen aus dem Ausbau zählen für den Höchstbetrag der Dämmung in der BEG EM mit. Ohne Bonus ergibt das 30.000 €, fünfmal 15.000 € und viermal 8.000 €, zusammen 137.000 € anrechenbare Kosten für Dämmung und Fenster.

Wir bauen unter dem Dach rund 250 m² Mietwohnungen mit Bindung. Hilft das Land Berlin?

Für Dachausbauten im sozialen Miet- und Genossenschaftswohnungsbau gibt es das Fördermodell 4.1 der WFB 2026. Der Dachausbau mit Bindung wird mit einem öffentlichen Baudarlehen von 3.700 bis 5.300 € je m² Wohnfläche finanziert, gestaffelt nach Bodenwert. Dafür gelten Belegungs- und Mietbindungen.

Wir bauen 70 m² Dach für uns selbst aus. Gilt § 35a für die Handwerkerkosten?

Das ist beim Ausbau, der neue Wohnfläche schafft, nicht geklärt. Lassen Sie das vom Steuerberater prüfen, bevor Sie damit rechnen. Wo § 35a greift, gilt er für Arbeitskosten mit 20 Prozent, höchstens 1.200 € im Jahr.

Was trägt die BAFA am Energieeffizienz-Experten für eine Villa in Lichterfelde?

Fachplanung und Baubegleitung für Dämmung und Dachfenster bezuschusst die BEG EM mit 50 Prozent. Im Ein- und Zweifamilienhaus sind dafür bis 5.000 € anrechenbar. Im Mehrfamilienhaus sind es 2.000 € je Wohneinheit, höchstens 20.000 €.

Unser Haus steht unter Denkmalschutz. Müssen wir trotzdem U 0,14 schaffen?

Für die Dämmung von Baudenkmälern verlangt die BEG EM statt des U-Werts die höchstmögliche Dämmstärke mit einer Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,040. Dasselbe gilt für besonders erhaltenswerte Bausubstanz. Wie viel Dicke zwischen und unter den Sparren möglich ist, messen wir beim Termin auf dem Dachboden.

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