Sparren, Pfetten und die Decke darunter
Im Landhaus trägt häufig ein Pfettendach, dessen Stuhlsäulen den Grundriss mitbestimmen. Die Decke über dem Obergeschoss ist dort wie im Mietshaus eine Holzbalkendecke. Sie trägt oft mehr, als man denkt, aber selten ein neues Bad ohne Prüfung. Beim Ausbau muss sie nach § 48 Abs. 6 BauO Bln feuerhemmend sein, meist über eine Bekleidung von unten oder eine nichtbrennbare Schicht von oben.
Stränge durch bewohnte Etagen
Im Mietshaus enden Wasser und Abwasser meist im obersten Vollgeschoss. Wir verlängern die Stränge durch die Wohnungen darunter, strangweise und mit angekündigten Abschaltungen. Pro Strang und Geschoss liegt das erfahrungsgemäß bei 800 bis 1.500 Euro. Im aufgeteilten Landhaus führen wir die Leitungen oft in einem Schacht neben dem Schornstein nach oben.
Rettungsfenster und Leiter der Feuerwehr
Jede neue Wohnung braucht zwei Rettungswege, der zweite führt oft über Geräte der Feuerwehr. Nach dem Merkblatt der Berliner Feuerwehr reicht die Steckleiter bis 8 Meter Brüstungshöhe, im Landhaus genügt das meist. Beim vier- oder fünfgeschossigen Mietshaus braucht es die Drehleiter mit Zufahrt, und im Hof fehlt dafür oft der Platz. Als Rettungsfenster taugt nur eine Öffnung, die im Lichten mindestens 0,90 Meter breit und 1,20 Meter hoch ist.
Dämmen ohne die Dachhaut zu öffnen
Ist die Eindeckung intakt, dämmen wir von innen zwischen und unter den Sparren. Eine Dampfbremse schließt die Fläche luftdicht ab. Für die neue Dämmschicht verlangt das Gebäudemodernisierungsgesetz an der Dachfläche einen U-Wert von höchstens 0,24, bei schmalen Sparren genügt die höchstmögliche Dämmdicke. Bei mehr als 50 Quadratmetern neuer Nutzfläche gehört ein Nachweis gegen Überhitzung im Sommer dazu.