Die Eigentümergemeinschaft steht auf dem Dachboden eines Vorderhauses mit Seitenflügel von 1905. Zwischen den Schornsteinen hängen noch Wäscheleinen, und durch die Luke fällt Licht auf den Lehmschlag. Jemand fragt, was zwei oder drei Wohnungen hier oben wert wären. Ein anderer will wissen, ob man den Boden besser als Rohling verkauft.
Ein Bestandshalter oder eine Erbengemeinschaft fragt dasselbe mit anderem Ziel: vermieten, aufteilen oder das Dach zusammen mit einer Aufstockung entwickeln. Mit einer Faustzahl lässt sich keine dieser Fragen beantworten. Es gibt aber belastbare Anhaltspunkte. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in Berlin wertet jedes Jahr die Kaufverträge aus, auch für Dachräume und Dachwohnungen. Diese Zahlen, die Regeln der Wohnflächenverordnung und die Baukosten ergeben zusammen ein nüchternes Bild.
Diese Seite ordnet die Zahlen ein und zeigt, wo sie enden. Eine Renditezusage leitet sich daraus nicht ab. Ob sich ein Vorhaben für Sie rechnet, prüfen Sie mit Bank, Sachverständigem und Steuerberater.





