Steile Straßenseite, flacher Hofteil
Die meisten Vorderhäuser tragen ein Berliner Dach. Zur Straße steigt eine Fläche typisch um 60 Grad etwa ein Geschoss hoch, dahinter liegt ein sehr flacher Teil mit Holzzement oder Pappe. Stehhöhe gibt es vor allem hinter der steilen Fläche, zum Hof hin schaffen Gauben Höhe und Licht. Die Bauordnung setzt die Grenze in § 47: Mindestens die Hälfte der Netto-Raumfläche eines Dachzimmers muss 2,20 m hoch sein. Flächen unter der Schräge bis 1,50 m Höhe fließen in diese Rechnung nicht ein.
Balkenlage über dem obersten Vollgeschoss
Die oberste Decke ist in diesen Häusern fast immer eine Holzbalkendecke mit Einschub. Gebaut wurde sie für Wäschekörbe und Gerümpel, nicht für Estrich, Bad und Bücherregale. Ein Tragwerksplaner rechnet nach, ob sie die neue Last aufnimmt oder verstärkt werden muss. Beim Ausbau muss diese Decke nach § 48 Abs. 6 BauO Bln feuerhemmend sein, oft über eine Bekleidung oder eine nichtbrennbare Schicht.
Neue Stränge durch fünf Etagen
Wasser und Abwasser kommen über die Steigleitungen nach oben, die heute meist im obersten Geschoss enden. Für die neue Wohnung verlängern wir die Stränge durch die bewohnten Etagen oder ziehen neue Leitungen im Schacht hoch. Erfahrungsgemäß kostet das 800 bis 1.500 € je Geschoss und Strang. Die Anbindung der neuen Wohnung liegt bei 2.500 bis 5.000 €. Wann das Wasser im Haus abgestellt wird, steht vorher im Aushang.
Anleitern im Hinterhof
Jede Wohnung braucht zwei Rettungswege, und der zweite führt oft über Leitern der Feuerwehr. Ein Rettungsfenster im Dach hat nach § 37 Abs. 5 BauO Bln eine lichte Öffnung von mindestens 0,90 × 1,20 m. Seine Unterkante liegt höchstens 1,20 m über dem Fußboden und höchstens 1 m waagerecht von der Traufkante entfernt. Die Steckleiter reicht nach dem Merkblatt der Berliner Feuerwehr bis 8 m Brüstungshöhe, darüber muss ein Hubrettungsfahrzeug heranfahren können.
Im Hinterhof fehlt dafür häufig die Aufstellfläche. Die Bauaufsicht verlangt dann in der Regel einen zweiten baulichen Rettungsweg, etwa eine weitere Treppe oder einen Sicherheitstreppenraum. Diese Frage verändert den Grundriss, deshalb klären Planer und Brandschutz sie vor unserem Angebot.
Dämmen unter Pfannen und Pappe
Gedämmt wird meist zwischen und unter den Sparren, mit Dampfbremse zur Raumseite. Für erneuerte Dachflächen einschließlich Gauben gilt nach § 36 GModG ein U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²K). Reicht die Sparrenhöhe nicht, genügt die höchstmögliche Dämmdicke mit λ 0,035. Wer mehr als 50 m² neue Nutzfläche unter dem Dach schafft, muss zusätzlich den sommerlichen Wärmeschutz nachweisen. Unter dem flachen Hofteil wird es im Juli heiß, deshalb planen wir Speichermasse und außenliegenden Sonnenschutz mit ein.