In den neuen Wohnungen unter dem Dach eines Mietshauses gibt es kaum Außenwand für Fenster, nur Schräge, Brandwand und Giebel. Das Dachfenster sitzt direkt in der Dachfläche und holt das Licht steil in den Raum, bis tief hinein. Es passt überall dort, wo die Stehhöhe schon reicht und nur Tageslicht, Luft oder ein Ausstieg fehlen. Fehlt die Höhe, spielt die Gaube ihre Stärke aus.
Für einen Aufenthaltsraum verlangt die Bauordnung Berlin Fenster mit einem Rohbaumaß von mindestens einem Achtel der Netto-Raumfläche (§ 47 Abs. 2). Ein Zimmer mit 16 m² braucht also mindestens 2 m² Fensterfläche im Rohbau. Unter der Schräge lässt sich das mit zwei oder drei Dachfenstern gut erreichen. Entstehen im Dach zwei oder drei Wohnungen, legen wir die Fenster deshalb früh fest, noch vor der Aufteilung der Räume.
Der zweite große Anlass ist das Dachgeschoss, das schon bewohnt ist. Viele Dachwohnungen im Westteil entstanden seit Mitte der Achtzigerjahre, im Osten seit den Neunzigern. Ihre Fenster ziehen, beschlagen oder lassen sich kaum noch schließen. Für Verwalter und Eigentümergemeinschaften tauschen wir dann die Fenster aller Einheiten in einem Zug, mit einem Gerüst und einem Terminplan. Mehr zur Erneuerung solcher Wohnungen steht unter Dachgeschosswohnung renovieren.







