Verfahren und Brandschutz für das neue Geschoss
Was hier zum Recht steht, gibt den Stand September 2026 wieder, und vor dem Angebot klären wir den Einzelfall mit Planer und Bauaufsicht. Die Genehmigungsfreistellung nach § 62 Abs. 2 Nr. 1 c BauO Bln nennt nur Dachgeschosse und Gauben, nicht die Aufstockung. Im unbeplanten Innenbereich läuft sie deshalb in der Regel über das vereinfachte Verfahren nach § 63. Freigestellt sein kann sie bei einem qualifizierten Bebauungsplan oder nach einem planungsrechtlichen Bescheid.
Die Bauvorlagen stellt ein bauvorlageberechtigter Architekt oder gelisteter Ingenieur. Mehr zum Verfahren steht unter Genehmigung in Berlin. Liegt der Fußboden eines neuen Aufenthaltsraums höher als 22 m, wird das Gebäude zum Hochhaus und damit zum Sonderbau mit vollem Verfahren nach § 64.
Mehrere Regeln erleichtern die erstmalige Aufstockung. Abstandsflächen sind nach § 6 Abs. 12 unbeachtlich, wenn um höchstens ein Geschoss aufgestockt wird. Einen Aufzug verlangt § 39 Abs. 4 bei bis zu zwei neuen Geschossen nicht, barrierefreie Wohnungen verlangt § 50 ebenfalls nicht. Die Spielplatzpflicht entfällt nach § 8 Abs. 4, wenn ein Spielplatz auf dem Grundstück nicht oder nur sehr schwer herstellbar ist.
Beim Brandschutz unterscheidet die Bauordnung nach der Zahl der neuen Geschosse. Kommt ein Geschoss hinzu, reicht nach § 48 Abs. 6 für die Decke zwischen Alt und Neu und für alle neuen tragenden Teile die Stufe feuerhemmend. Bleibt das Haus in Gebäudeklasse 5, werden neue Treppen, die Wände des Treppenraums und Brandwände nach den Regeln der Klasse 4 gebaut. Bestehende Bauteile müssen nach § 48 Abs. 5 bestimmte Brandschutzanforderungen nicht einhalten, doch Kellertüren sind feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend, und der Treppenraum muss entraucht werden können.
Bei zwei neuen Geschossen verlangt § 48 Abs. 7 mehr. Decke und neue Bauteile folgen dann der jeweils niedrigeren Gebäudeklasse. Wände und Stützen des Bestands müssen dann aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen, und neue brennbare Bauteile erhalten eine Brandschutzbekleidung. Unter bestimmten Bedingungen werden Wohnungseingangstüren feuerhemmend, rauchdicht und selbstschließend, und bei einem Treppenauge unter 0,15 m kommt eine trockene Steigleitung dazu.
Das neue Dach fällt unter die Berliner Solarpflicht, Photovoltaik belegt dann mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche. Liegt das Haus in einem sozialen Erhaltungsgebiet, ist die bauliche Änderung dort zusätzlich genehmigungspflichtig. Die stadtweite Umwandlungsverordnung nach § 250 BauGB nimmt Flächen mit zusätzlichem Wohnraum aus, und der Senat nennt die Aufstockung dabei ausdrücklich.